AGB

ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN der ProMetall Häusler GmbH

Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen (kurz „AGB“) sind wesentlicher Inhalt eines jeden – auch zukünftig – mit uns abgeschlossenen Vertrages. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere jene unseres Kunden, gelten unabhängig, ob sie von diesen AGB abweichen, nur für den Fall unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung.

1) Anbot

Unsere Anbote, auch wenn sie schriftlich sind, gelten freibleibend. Mündliche Vereinbarungen jeder Art, einschließlich Vertragsgespräche, insbesondere mit unseren Außendienstmitarbeitern, Vertriebsbeauftragten oder Angestellten, sowie Änderungen oder Ergänzungen des zugrunde liegenden Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung oder der Erfüllung durch uns. Das Schriftformerfordernis gilt auch für ein Abweichen von dieser Klausel. Der Kunde bleibt an die von ihm erteilten Aufträge zumindest sieben Tage, bei kurzfristigeren Lieferterminen jedenfalls bis zu diesem, gebunden. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung an den Kunden. Diese allein ist für den Vertragsinhalt maßgeblich.

2) Lieferfrist

Wir sind bestrebt, zeitgerecht zu liefern. Liefertermine sind dennoch unverbindlich. Andernfalls müssten sie ausdrücklich als „Fixtermin“ in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichnet sein. Auch diesfalls ist die Lieferung am nächsten Werktag noch rechtzeitig. Unvorhergesehene Ereignisse wie Betriebsstörungen, Streiks, Maschinenbruch, Stromausfall, Mangel an Arbeitskräften, Rohmaterialen, Waggons oder Transportmitteln, Verkehrsstockungen, usw. sowie alle Fälle höherer Gewalt entbinden uns jedenfalls von allen eingegangenen Verpflichtungen und von sämtlichen Ansprüchen auf Schadenersatz.

3) Lieferungen

Unsere Lieferverpflichtung ruht, solange der Kunde mit einer Zahlung oder Sicherheitsleistung – auch aus anderen Rechtsgeschäften – in Verzug ist. Das gleiche gilt, wenn der Kunde seinen sonstigen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nicht nachgekommen ist. Die Ausfolgung der Ware erfolgt mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung in der handelsüblichen Verpackung ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe an den Transportunternehmer oder Verladung auf das von uns beigestellte Fahrzeug, auch wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben. Bei nicht von uns verschuldetem verzögerten Abgang ab Werk geht die Gefahr mit dem Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Nachteile, die im Zusammenhang mit dem Transport stehen, insbesondere Transportschäden, gehen somit stets zu Lasten des Übernehmers. Lieferungen sind sofort auf Ordnungsgemäßheit und Übereinstimmung mit der Sortenbezeichnung zu überprüfen. Mängelrügen sind bei sonstigem Anspruchsverlust prompt schriftlich bekanntzugeben. Der Kunde ist ferner verpflichtet, Transportschäden unverzüglich dem letzten Frachtführer zu melden.

Der Kunde ist verpflichtet, für die Übernahmemodalität auf der Baustelle oder der sonstigen Lieferadresse zu sorgen. Ist an dieser niemand anwesend, sind wir berechtigt, die Ware dort selbst auf dessen Kosten und Gefahr abzuladen und mit der Wirkung der Vertragserfüllung zurückzulassen.

Die Möglichkeit von Materialrücknahmen ist ausschließlich schriftlich und im Voraus gesondert zu vereinbaren. Kundenbezogene Einzelfertigungen können nicht zurückgenommen werden.

Bei Annahmeverzug des Kunden wird das Entgelt sofort fällig. Sämtliche durch diesen bewirkte Kosten und Gefahren gehen zu Lasten des Kunden.

4) Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise sind freibleibend. Zur Verrechnung gelangen die am Tage der Lieferung geltenden Preise. Unsere Preise verstehen sich bei Selbstabholung von unseren Lieferwerken exklusive Verpackung. Wird die Ware zugestellt oder wird EXW ab unserem Lager vereinbart, gelten die Preise einschließlich Verpackung, soweit es sich um handelsübliche Kleingebinde handelt.

Frachtkosten und zusätzliches Verpackungsmaterial werden gesondert verrechnet. Steuern, Zoll und Zollspesen, Vertragsgebühren, Stempel, Aus-, Ein- und Durchführungsgebühren, behördliche Kommissionsgebühren sowie allfällige sonstige Gebühren und Transportversicherungskosten trägt der Kunde. Die Versicherung gegen Transportschäden kann von uns auf Kosten des Kunden vorgenommen werden. Eine Versicherungspflichtfür uns besteht jedoch nicht.

Zahlungen haben grundsätzlich binnen acht Tagen ab Rechnungsdatum in der ausgewiesenen Währung auf unser Konto zu erfolgen. Die Fälligkeit ist unabhängig vom Rechnungserhalt. Wechsel werden nicht akzeptiert, Schecks nur zahlungshalber übernommen. Bank- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei Verzug einer Zahlung oder eines Teils hiervon tritt Fälligkeit der gesamten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und uns aushaftenden Restschuld ein (Terminsverlust). In diesem Fall verlieren etwaige Skonto- oder sonstige abweichend vereinbarte Zahlungskonditionen sofort ihre Gültigkeit. Bonusabsprachen werden diesfalls rückwirkend ab Beginn des laufenden Kalenderjahres unwirksam. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde zu Verzugszinsen in Höhe unbesicherter Gewerbekredite, zumindest aber von 12 % p.a., verpflichtet. Sämtliche auch außergerichtlichen Kosten der Geltendmachung gehen einschließlich jener eines Ikassodienstes zu den für diesen mit Verordnung festgelegten Tarifen zu Lasten des Kunden.

Wir sind berechtigt, Zahlungen des Kunden nach unserem Ermessen auf ältere fällige Rechnungen zu verbuchen. Einer gesonderten Mitteilung hierüber bedarf es auch bei gegenteiliger Zahlungswidmung durch den Kunden nicht.

Bei einem uns unterlaufenen Preis- oder Kalkulationsirrtum sind wir berechtigt, den richtigen Preis in Ansatz zu bringen, doch kann der Kunde stattdessen vom Auftrag zurücktreten. Hat der Kunde die Ware bereits weiterveräußert oder sie verarbeitet, so ist eine Nachverrechnung der Differenzsumme nur dann ausgeschlossen, wenn ihm die fehlerhafte Preisangabe nicht auffallen musste und er zusätzlich keine Möglichkeit der Weiterverrechnung des Mehrpreises hat.

5) Eigentumsvorbehalt

Das gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller finanziellen Verpflichtungen des Kunden unser Eigentum. Wir sind berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges auch ohne Vertragsrücktritt die Herausgabe zu begehren und die Rücknahme vorzunehmen. Für den Fall der Weiterveräußerung oder Verarbeitung des gelieferten Materials vor vollständiger Bezahlung aller unserer Rechnungen – auch aus anderen Geschäften – bietet uns der Kunde hiermit unwiderruflich die Abtretung der ihm aus der Weiterveräußerung und Verarbeitung gegenüber seinem eigenen Auftraggeber/Kunden zustehenden Forderungen bis zur Höhe seiner Verbindlichkeit uns gegenüber an. Die Abtretung wird durch unsere Annahme wirksam.

6) Gewährleistung und Gegenansprüche

Von uns erbrachte Beratungsleistungen sind nicht Bestandteil des Auftrages und ausnahmslos unverbindlich. Unsere Mitarbeiter und Vertriebsbeauftragten sind nicht berechtigt, über die schriftlichen Produktbeschreibungen und Anleitungen hinausgehende Empfehlungen abzugeben. Ausschließlich maßgebend sind die Zeichnungen, Muster, Beschreibungen und andere Unterlagen, wobei für Rohstoffe die handelsüblichen Werkstoff-Normen, Bezeichnungen und DIN-Toleranzen als vereinbart gelten. Für die üblichen bei der Produktion auftretenden Abweichungen und Toleranzen in Folge der Stanzung, aber auch insbesondere betreffend die Blechstärke und das Format wird nicht gehaftet. Es gelten die DIN-Normen im Zeitpunkt der Fertigung der bestellten Ware als vereinbart. Es wird keine besondere Oberflächenbeschaffenheit des Grundwerkstoffes, so etwa keine Fettfreiheit geschuldet. Sich allenfalls ergebender Flugrost stellt keinen Mangel dar. Dem Kunden obliegt die Überprüfungspflicht nach den Besonderheiten der beabsichtigten Verwendung. Die Waren- und Anwendungsdisposition erfolgt von ihm in eigener Verantwortung.

Von uns getätigte Verbrauchs- oder Flächenangaben etc. sind immer unverbindlich und nicht Vertragszusage. Die Werte können aufgrund der Verarbeitungsweise etc. erheblich differieren.

Für ordnungsgemäß gerügte Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung, Austausch gegen eine mängelfreie Ware, Preisminderung oder auch Vertragsaufhebung bzw. durch Gutschrift des Kaufpreises. Der Kunde kann Preisminderung oder Wandlung erst nach schriftlicher Nachfristsetzung begehren, wenn wir schuldhaft nicht innerhalb angemessener Frist eine Verbesserung oder einen Warenaustausch vornehmen. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen die mangelhafte Ware oder mangelhafte Teile an uns zwecks Verbesserung oder Ersatz zurückzusenden. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und wird auch nicht durch Mängelbehebung oder Anerkenntnis verlängert. Sie endet ferner, wenn der Kunde ohne schriftliche Einwilligung Änderungen oder  Reparaturen durchführt. Bei kundenbezogenen Einzelfertigungen übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben des Kunden, sondern nur für die mit dessen Angaben übereinstimmende Ausführung. Der Kunde haftet dafür, dass diesfalls keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

Wir haften für von uns zu verantwortende Schäden welcher Art auch immer, insbesondere wegen verzögerter oder mangelhafter Lieferung oder Leistung, ausschließlich für besonders grobes Verschulden und Vorsatz. Eine Haftung für Folgeschäden (insbesondere Gewinnentgang), mittelbare Schäden oder Begleitschäden wird außer bei Vorsatz in jedem Fall ausgeschlossen. Allfällige Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber spätestens ein Jahr nach Schadenseintritt.

Der Übernehmer verzichtet uns gegenüber ausdrücklich auf die Anwendbarkeit des § 924 ABGB sowie die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen für erbrachte Gewährleistungen gemäß § 933b ABGB und für Sachschäden gemäß dem Produkthaftungsgesetz. Er verpflichtet sich, den vorstehenden Verzicht an jeden weiteren Unternehmer bei unserer sonstigen Schad- und Klagloshaltung durch ihn zu überbinden.

Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen mit unseren ihm gegenüber zustehenden Forderungen, es sei denn, seine Gegenforderungen wurden gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt.

7) Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder zum Teil rechtsunwirksam sein, so wird die Gültigkeit der Bestimmungen nicht berührt. An deren Stelle tritt diesfalls eine Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung am Nächsten kommt.

8) Allgemeines

Ordentlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle unsere Forderungen ist ausschließlich Leobersdorf. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und internationalen Privatrechts.

Erstellungsdatum: 30.01.2009